Bonito-IG 1958


Erklärung:
Eine Interessengemeinschaft ist in der Regel ein lockerer Zusammenschluss von Menschen, die ein gleiches Ziel (oder Hobby) haben, das sie in der Gemeinschaft verwirklichen wollen.
Hierzu sind keine bestimmten Maßnahmen zu beachten, da in der Gestaltung und Zusammensetzung vollkommene Freiheit besteht. Eine Eintragung in ein Register gibt es nicht, auch keine satzungsmäßigen Vorschriften. Demzufolge gehört die Interessengemeinschaft auch niemandem.


Ziele der Bonito-IG 1958:
Die Interessengemeinschaft Bonito-IG 1958 (nachstehend IG genannt) ist eine Gemeinschaft von Personen, die sich folgenden Zielen widmet:

- Ausübung des Tauchsports
- Durchführung gemeinsamer touristischer Veranstaltungen und Projekte
- Durchführung gemeinsamer allgemeiner Veranstaltungen
- Erforschung und Dokumentation der Geschichte des Tauchklubs Bonito 58 Berlin e.V.

Aufbau und Arbeitsweise der IG:

Die Bonito-IG 1958 (nachstehend IG genannt) ist kein rechtlicher Nachfolger des Tauchklubs Bonito 58 Berlin e.V., sondern nimmt lediglich die Tradition der ursprünglich im Jahr 1958 gegründeten IG auf. Die IG und deren Mitglieder sind nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte gleich welcher Art im Namen der IG zu tätigen. Dadurch entfällt auch jeder Rechtsanspruch gegenüber der IG. Jedes Mitglied haftet persönlich für die von ihm vorgenommenen Handlungen.

Der Aufbau und die Arbeit der IG folgen den nachstehend aufgeführten Prinzipien:

- Die Gründungsmitglieder bilden einen Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden und
zwei Stellvertretern
- Bei Bedarf wird vom Vorstand ein Schriftführer bestimmt.
- Als Vereinslogo wird vorerst das Logo (Flosse) der alten Bonito 58 IG verwendet.
- Mitglied der IG kann jeder werden, der sich mit den Zielen der IG einverstanden erklärt.
- Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu stellen, der
über diesen Antrag allein und endgültig entscheidet.
- Die Mitgliedschaft endet mit einer Erklärung des Mitglieds zum Austritt aus der IG.
- Der Vorstand kann Mitglieder aus der IG ausschließen, die Entscheidung ist endgültig.
- Die schriftliche Kommunikation erfolgt aus Kostengründen ausschließlich über Email.
- Jedes Mitglied stellt eine Email-Adresse zur Verfügung, über die es erreichbar ist
- Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
- Werden finanzielle Mittel für einzelne Maßnahmen benötigt, so werden diese von den
jeweiligen Teilnehmern eingesammelt.
- Die IG erwirbt kein eigenes Eigentum.
- Gemeinsame Unternehmungen werden mit Interessierten in der IG abgesprochen, wobei
Ehepartner gegenseitig vertretungsberechtigt sind.

Arbeitsrichtlinien

Obwohl eine IG als lockerer Zusammenschluss gleichgesinnter Personen nach den gesetzlichen Vorgaben keine eigentliche Satzung braucht, ist es doch sinnvoll, einige Richtlinien für die Arbeit zu formulieren, in denen Ziele und Arbeitsweise niedergelgt sind. Das ist nachstehend geschehen. Eine Legitimierung durch Sitzungen und Beschlussfassungen ist nicht zwingend erforderlich und aus diesem Grund wurde der Text lediglichg verteilt und durch den Beitritt durch die Mitglieder anerkannt.